KDFB begrüßt Änderungen im Sexualstrafrecht
„Die Gesetzesänderung stellt eine deutliche rechtliche Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen dar und hebt Würde, Interessen und Rechte von Frauen hervor. Dieser Schritt war notwendig, um wesentliche Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen“, erklärt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth. Der Katholische Deutsche Frauenbund dankt dem breiten und parteiübergreifenden Bündnis von Parlamentarierinnen, die sich für die Durchsetzung dieser seit langem ausstehenden Reform konsequent und beharrlich eingesetzt haben.
Besonders begrüßt der KDFB die Erweiterung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung wie das sog. „Angrapschen“ und ein schärferes Strafmaß für Straftaten aus Gruppen heraus. Ebenso befürwortet der Frauenbund, dass auch der wesentlich verbesserte Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen dazu zählt.
KDFB-Präsidentin Flachsbarth stellt zur Gesetzesänderung fest: „Es ist gelungen, im Sexualstrafrecht einen Paradigmenwechsel vorzunehmen. Künftig ist klargestellt, dass eine Willensäußerung ausreicht, d.h. ein Nein gilt in jedem Fall uneingeschränkt als ein Nein.“ Auf diese Weise kann laut KDFB auch die noch ausstehende Ratifizierung der Istanbuler Konvention zum Schutz von Frauen vor sexueller und häuslicher Gewalt realisiert werden, zu der Deutschland sich verpflichtet hatte.
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 200.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein.