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KDFB fordert Nachbesserungen beim Lieferkettengesetz

20. April 2021

„Das Lieferkettengesetz bedeutet Solidarität und Gerechtigkeit und muss für alle Unternehmen gelten.“

Zur Beratung des Bundestages über das geplante Lieferkettengesetz fordert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB), dass alle Schwachstellen des Gesetzentwurfes behoben werden müssen. „Um ein wirksames Gesetz zu erreichen, das Menschenrechte und Umwelt tatsächlich schützt, ist eine Nachbesserung unumgänglich. Die gesamte Wirtschaftspolitik muss die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen Prozessen in den Mittelpunkt stellen“, begründet Vizepräsidentin Monika Arzberger das Engagement des KDFB für ein wirksames Lieferkettengesetz.

Laut KDFB müssen Unternehmen dazu verpflichtet werden, in der gesamten Wertschöpfungskette - und nicht nur im eigenen Geschäftsbereich - Sorgfalt walten zu lassen. „Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen ihr Risiko sorgfältig analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten“, so Arzberger.

Außerdem fordert sie, dass das Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten muss, um die Rechte der Betroffenen zu stärken.

Für unbedingt notwendig hält der KDFB die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, dass das Lieferkettengesetz ab 250 Mitarbeitenden gelten muss und nicht wie bisher vorgesehen erst ab 3.000 Arbeitskräften. Wenn Unternehmen in Bereichen tätig sind, die besondere Risiken für Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen, muss das Lieferkettengesetz für alle Unternehmen gelten und zwar unabhängig von ihrer Größe. „Das Lieferkettengesetz steht für weltweite Solidarität, Fairness, Gerechtigkeit und Menschenwürde. Es muss dazu beitragen, dass Frauen und Männer dauerhaft von ihrer Arbeit leben können und sie damit eine bessere Zukunft haben“, fordert KDFB-Vizepräsidentin Arzberger.

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