KDFB zum Tod von Papst Franziskus
Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) trauert um Papst Franziskus, der am Ostermontag, den 21.04.2025 im Alter von 88 Jahren verstarb. Mit seinem Pontifikat setzte er wichtige Impulse für soziale Gerechtigkeit und kirchliche Reformen. Er thematisierte immer wieder die Frage nach der gerechten Teilhabe von Frauen. Frauen hatten besonders zu Beginn hohe Erwartungen an sein Pontifikat, die nur zum Teil erfüllt wurden.
Mit Papst Franziskus ist das Engagement für ein gutes Leben für alle wieder ins Zentrum kirchlichen Handelns gerückt. „Wir sind dankbar, dass er in seinem Pontifikat viele Themen aufgegriffen hat, die Frauen bewegen: Die Freude am Evangelium, Soziale Gerechtigkeit, Kampf für Gerechtigkeit und gegen Diskriminierung, diakonisches Engagement, Ökologie und Klimagerechtigkeit, Leben in gelingenden Beziehungen und die Verbundenheit aller Menschen weltweit“, so KDFB-Präsidentin Anja Karliczek. „Franziskus hat immer die Notwendigkeit des freimütigen Sprechens betont. Er wird uns als ein Papst starker Zeichen in Erinnerung bleiben. Wir glauben, dass er jetzt die lebendige Begegnung mit dem Auferstandenen erfährt, von der die Osterevangelien erzählen.“
Liturgisch setzte Papst Franziskus verschiedene Akzente: Schon am Gründonnerstag 2013 vollzog er die Fußwaschung auch an Frauen und Nicht-Christ*innen. Später erlaubte er diese Praxis für die ganze Weltkirche. 2016 erhob er den Gedenktag von Maria von Magdala als der ersten Zeugin der Auferstehung in den Rang eines Apostelfestes. Die Erklärung „Fiducia supplicans“ erlaubte, zwar vorsichtig, den Segen für homosexuelle Paare. Seit 2021 ist es möglich, dass auch Frauen die Beauftragung zum Akolythen- und Lektorendienst erhalten, die zuvor Männern vorbehalten war. Frauen weltweit hatten diese Änderung des Kirchenrechts lange gefordert; als sie endlich in Kraft trat, kam sie zu spät und ging dem KDFB nicht weit genug, weil nur der Zugang von Frauen zu allen Ämtern und Diensten einer geschlechtergerechten Kirche entspricht.
Grundlegende Reformen in Bezug auf die Zulassung von Frauen zu allen Diensten und Ämtern der Kirche blieben aus. Das Beharren Papst Franziskus‘ auf der Ablehnung der Priesterweihe für Frauen bleibt ein unüberbrückbares Hindernis für die Gleichberechtigung innerhalb der Kirche. Gleichzeitig betonte Franziskus immer wieder die Bedeutung von Frauen in der Kirche, gerade in den priesterlosen Gemeinden. „Der KDFB wird sich mit dieser Asymmetrie zwischen dem kirchlichen Engagement von Frauen und ihrem Zugang zur Weihe nicht abfinden“, betont Karliczek. Die Wiedereinführung von Diakoninnen ist nach dem Pontifikat von Franziskus weiterhin offen: Im Anschluss an die Synode 2021–2024 hat jüngst eine Kommission zum Diakonat von Frauen wieder ihre Arbeit aufgenommen. Anja Karliczek erklärt: „Franziskus hinterlässt hier seinem Nachfolger eine unerledigte Aufgabe; die Geduld der Frauen hat er auf eine harte Probe gestellt.“
Papst Franziskus bleibendes Vermächtnis ist die „Synode 2021–2024: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“. Das Hören auf Stimmen aus dem ganzen Volk Gottes in den Konsultationsprozessen und insbesondere die stimmberechtigte Teilnahme von nicht-bischöflichen Synodenmitgliedern – darunter 54 Frauen – stellen ein echtes Novum dar. Das Abschlussdokument der Synode, das Franziskus als zum ordentlichen Lehramt gehörend anerkannt hat, enthält einen eigenen Abschnitt zu Frauen in der Kirche. Die darin angesprochene Förderung von Frauen in Leitungspositionen hat Franziskus bereits an der römischen Kurie vorangetrieben: 2025 wurde Sr. Simona Brambilla zur ersten Präfektin eines Dikasteriums ernannt; Sr. Raffaela Petrini ist Präsidentin des Governatorats. Für den KDFB ist nun wichtig, dass die bei der Synode offengehaltene Frage des Diakonats nicht in Konkurrenz zu Frauen in Leitungspositionen verstanden wird.
Franziskus hat als erster Papst den sexuellen Missbrauch an Frauen und Ordensfrauen durch Kleriker thematisiert. Folgerichtig wurde unter ihm der „Missbrauch klerikaler Autorität“ neu ins kirchliche Strafrecht aufgenommen. Doch während der Missbrauch an Minderjährigen neu als Straftat gegen „Leben, Würde und Freiheit des Menschen“ gilt, bleibt der Missbrauch an erwachsenen Personen eine Verletzung klerikaler Standespflichten. Derzeit wird im Vatikan eine Definition von spirituellem Missbrauch erarbeitet, um klerikale Manipulationsstrategien strafrechtlich präziser zu erfassen. Der KDFB würdigt diese Schritte und fordert, den Missbrauch an erwachsenen Personen konsequent als eine Verletzung des Rechts auf spirituelle und sexuelle Selbstbestimmung zu definieren.
„Wir werden das Erbe von Papst Franziskus ehren, indem wir den von ihm begonnenen Weg entschieden fortsetzen“, so KDFB-Präsidentin Anja Karliczek. „Sein Engagement für soziale Gerechtigkeit, für die Schöpfung und für Reformen in der Kirche bleiben unvergessen.“ Die Gleichberechtigung von Frauen in Gesellschaft und in der Kirche gehören für den KDFB untrennbar zusammen. „Dafür setzen wir uns weiterhin mit all unseren Kräften ein“, so Karliczek.
Hannah Ratermann
Pressereferentin KDFB Bundesverband
