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Kampf gegen sexuellen Missbrauch

04. Februar 2025

KDFB begrüßt Verabschiedung des UBSKM-Gesetzes

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) letzte Woche durch den Deutschen Bundestag. Dieses Gesetz stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch dar und entspricht einer Forderung des KDFB im Vorfeld der Bundestagswahl.

„Es ist ermutigend, dass der Bundestag einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Gleichzeitig bleibt noch viel zu tun, insbesondere mit Blick auf den Schutz von erwachsenen Frauen“, so KDFB-Vizepräsidentin Ute Zeilmann.

Die gesetzliche Verankerung der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung sowie die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sind zentrale Schritte, um Betroffene zu stützen, das ihnen Angetane wahrzunehmen, zu bearbeiten, auch um strukturelle Verbesserungen voranzutreiben. Neben diesen Maßnahmen begrüßt der KDFB die Berichtspflicht zur regelmäßigen Lageanalyse zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Schaffung eines bundesweiten Beratungssystems, das Betroffene bei der individuellen Bearbeitung unterstützt.

Trotz dieser positiven Entwicklungen sieht der KDFB zentrale Forderungen offen. So fordert der Verband, dass in der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Erwachsene als Betroffene stärker einbezogen werden. „Missbrauch an Erwachsenen, insbesondere an Frauen, wird oft bagatellisiert. Auch hier muss die Aufarbeitung dringend vorangetrieben werden“, so Zeilmann. Der KDFB fordert zudem eine Erweiterung des § 174c StGB, um sexuellen Missbrauch in Seelsorgebeziehungen ebenfalls unter Strafe zu stellen. Die bisherigen Bestimmungen schützen nur Missbrauch in psychotherapeuti-schen oder anderen Betreuungsverhältnissen, jedoch nicht in Seelsorgebeziehungen, in denen ein erhebliches Machtgefälle und eine Gefahr der Abwertung von Frauen als Nicht-Geweihte besteht.

„Die vollständige Anerkennung und Unterstützung der Betroffenen von sexuellem Missbrauch, gerade von betroffenen erwachsenen Frauen, ist noch nicht erreicht. Wir werden weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der Betroffenen jeglichen Alters eintreten“, betont Zeilmann abschließend.

Hannah Ratermann
Pressereferentin
KDFB Bundesverband

Oppitz