KDFB: Grundgesetz sichert unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft
21. Mai 2019
Wenige Tage vor der Europawahl würdigt der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das vor 70 Jahren am 23. Mai 1949 öffentlich verkündet wurde. „Die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates haben mit Weitsicht ein Grundlagenwerk geschaffen, das auch nach 70 Jahren unsere funktionierende Demokratie und unser Zusammenleben in einem gemeinsamen Europa sichert“, betont KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. Die KDFB-Präsidentin nimmt Bezug zum ersten Satz der Präambel, in der auf die Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen sowie die besondere Rolle eines vereinten Europa hingewiesen wird. „Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes legten damit bereits vor 70 Jahren fest, dass nur ein gemeinsames Europa ein Garant für einen dauerhaften Frieden sein könne“, so Flachsbarth. Mit Stolz verweist der KDFB darauf, dass mit der CDU-Politikerin Helene Weber eine der damals führenden KDFB-Frauen dem Präsidium des Parlamentarischen Rates angehörte. Zusammen mit den beiden Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Frieda Nadig sowie Helene Wessel von der Deutschen Zentrumspartei zählt sie zu den vier Müttern des Grundgesetzes. Ihnen ist es zu verdanken, dass in Artikel 3, Abschnitt 2 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben ist. Der 1994 im Zuge der Wiedervereinigung hinzugefügte Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, sei ein klarer Auftrag, die immer noch nicht völlig erreichte Gleichstellung weiter voran zu bringen. Etwa im Hinblick auf Lohngerechtigkeit, paritätische Besetzung der Parlamente oder Führungspositionen von Frauen. 70 Jahre Grundgesetz sei ein Grund zu feiern. Zugleich müsse das Grundgesetz immer wieder neu verteidigt werden. „Wenn es heute insbesondere am rechten Rand politische Kräfte gibt, die Menschen diskriminieren und ausgrenzen, das Asylrecht aushöhlen, Religions- und Pressefreiheit einschränken, Frauenförderung in Frage stellen, dann sollten wir wachsam sein und für die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte eintreten,“ betont Flachsbarth.