KDFB: Höchste Zeit für ein Bildungsfreistellungsgesetz
05. Dezember 2017
Frauenbund fordert gesetzliche Freistellung für Weiterbildung im EhrenamtMünchen, 01.12.2017 Ein einheitliches Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung – dafür macht sich der Katholische Deutsche Frauenbund – Landesverband Bayern (KDFB) stark. Zum Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember machte die KDFB-Vorsitzende Elfriede Schießleder heute, Freitag, deutlich: „Es ist höchste Zeit für ein Bildungsfreistel-lungsgesetz! Nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch das Ehrenamt lebt von den Kompe-tenzen und Fähigkeiten seiner Aktiven. Deshalb darf der Erwerb von Fachwissen für die-se Tätigkeiten und die politische Bildung nicht weiterhin wie eine Privatangelegenheit behandelt werden.“ Bei einer Diskussionsveranstaltung in München wurde erkennbar: Es braucht ein breites Bündnis und langen Atem, um mit dieser Forderung erfolgreich zu sein. Lebenslanges Lernen ist im Beruf wie auch im Ehrenamt mittlerweile Pflicht, nicht Kür. „Die Vo-raussetzungen für persönliche Weiterbildung sind aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen in Bayern höchst ungleich verteilt. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Honorie-rung von Weiterbildung im Ehrenamt durch ein Bildungsfreistellungsgesetz. Andere Bundeslän-der haben uns das bereits vorgemacht“, so Schießleder.Als Vorbild für Bayern kann beispielsweise Baden-Württemberg dienen. Michael Krämer, der ehemalige Vorsitzende der Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, hat dort im Bündnis Bildungszeit mitgearbeitet; er betont: „Das Recht auf Bildungsfreistellung muss auch die politische und gesellschaftliche Bildung umfassen. Dazu gehört insbesondere die Qua-lifikation von Ehrenamtlichen.“ In Baden-Württemberg habe der enge Schulterschluss zwischen Gewerkschaften, Sport-, Jugend- und Frauenverbänden, Kirchen und Bildungsträgern den Weg zum Erfolg geebnet.So lasse auch ver.di in Bayern mit seiner langjährigen Forderung nach einem Bildungsfreistel-lungsgesetz nicht locker, bestätigt die stellvertretende Landesbezirksleiterin Linda Schneider „Bildung ist ein Menschenrecht und Voraussetzung für die demokratische Beteiligung aller. Deswegen ist es weder verständlich noch hinnehmbar, dass ausgerechnet das reiche Bundes-land Bayern den Beschäftigten das Recht auf Bildungsfreistellung vorenthält“.„Bei der Jugendarbeit ist man mit dem Jugendarbeitsfreistellungsgesetz, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist, zwar schon einen Schritt weiter“, berichtet Eva Jelen, Landesvorsitzende des Bundes der Katholischen Deutschen Jugend (BDKJ). „Dadurch können ehrenamtliche Jugend-leiterinnen und Jugendleiter, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen - unab-hängig von Tarifverträgen – eine Freistellung für ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit erhalten.“ Aber Jelen weist auf eine schmerzliche Lücke in der Gesetzgebung hin: „Allerdings gibt es keine Verpflichtung der Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.“Gerade der Blick aufs Ehrenamt und seine Zukunft mache Handlungsbedarf deutlich, so Schieß-leder in ihrem Fazit: „In Bayern ist die Hälfte der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert und leistet unschätzbar viel. Daher erachten wir eine gesetzliche Bildungsfreistellung bei Lohnfortzahlung als wichtigen Bestandteil des Verfassungsauftrags zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl in Bayern.“Redaktion: Ulrike Müller-Münch